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Förderungen

Förderung

Welche Förderung gibt es?

Eine der wichtigsten Änderungen bei  der Förderung für Heizungen ist der Wegfall des Förderprogramms KfW 430  der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Damit wird die Anschaffung einer  neuen Gas- oder Ölbrennwertheizung nicht mehr gefördert.
Stattdessen  werden nun im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für  Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zwischen 20 und 45  Prozent für eine neue Heizung gezahlt. Der Fokus liegt dabei auf  erneuerbaren Energien, entweder als alleinige Wärmequelle oder in  Kombination mit einer Gasheizung.

Die Förderung für Heizungen im Überblick              

In Neubauten werden nur Erneuerbare-Energien-Heizsysteme, also Solarthermie-, Biomasse- und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert. Für Solarthermie gilt ein Fördersatz von 30 Prozent, bei Biomasse und Wärmepumpe werden 35 Prozent gefördert.
In  Bestandsbauten ist dagegen eine Förderung von bis zu 45 Prozent  möglich. Als Bestandsbauten gelten jene, bei denen zum Zeitpunkt der  Antragstellung ein Heizsystem ersetzt wird, das vor mehr als zwei Jahren  in Betrieb genommen wurde.

Förderung von Heizungen im Bestand

Für  Gasbrennwertheizungen erhalten Sie 20 Prozent Förderung, wenn die  Anlage “renewable ready” ist - also innerhalb von zwei Jahren um eine  erneuerbare Energiequelle (z. B. Solarthermie) erweitert wird.
Für eine Gas-Hybridheizung  in Kombination mit einer Solarthermie-, Biomasse- oder  Wärmepumpenanlage werden 30 Prozent Förderung gezahlt. Basiert das  Heizsystem ausschließlich auf erneuerbaren Energien (“EE-Hybrid” - die  Kombination einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage mit Solarthermie),  erhalten Sie einen Zuschuss von 35 Prozent.
Ölbrennwertheizungen  werden generell nicht mehr gefördert. Steigen Sie jedoch von Öl auf  Gas-Hybrid- oder eine Hybridheizung aus komplett erneuerbaren Energien  um, erhöht sich der jeweilige Fördersatz noch einmal um einen  Öl-Austauschbonus von +10 Prozent.
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